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FAQs
Beherbergungssteuer
Die Beherbergungssteuer ist eine Steuer, die in Düsseldorf seit dem 1. Januar 2024 erhoben wird. Sie gilt für jede Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotel, Pension, Privatzimmer).
Die Beherbergungssteuer muss jeder Gast bezahlen, der in Düsseldorf entgeltlich in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotel, Pension, Privatzimmer) übernachtet.
Die Beherbergungssteuer beträgt 3 Euro pro Person und pro Übernachtung.
Befreit sind Personen unter 18 Jahren, Teilnehmende von Schul- und Jugendreisen sowie Gäste, die mehr als 21 Tage ununterbrochen in derselben Unterkunft übernachten.
Gäste, die von der Beherbergungssteuer befreit sind, können im Nachhinein einen Antrag auf Rückerstattung der gezahlten Steuer stellen. Ein entsprechendes Formular ist online verfügbar.
Die Prüfung und Abwicklung der Rückerstattung erfolgen durch das Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer in Düsseldorf finden Sie auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf: www.duesseldorf.de/steueramt/beherbergungssteuer
Kontakt
Bei Fragen zur Beherbergungssteuer können Sie sich an das Sachgebiet Beherbergungssteuer des Steueramtes der Stadt Düsseldorf wenden:
Telefon: +49211 8929899
E-Mail: [email protected]
Postanschrift:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Steueramt
40200 Düsseldorf