Hinweise zum Weihnachtsmarktbesuch
Der Düsseldorfer Weihnachtsmarkt 2021 findet wie geplant statt. Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch tagesaktuell auf dieser Seite, wie die Lage in Düsseldorf ist und ob es irgendwelche Einschränkungen gibt.
2G-Regeln
Es gilt die 2G-Regel, es dürfen also nur vollständig geimpfte oder genesene Personen den Düsseldorfer Weihnachtsmarkt besuchen.
- Als vollständig geimpft gilt, wer alle erforderlichen Teilimpfungen erhalten hat und dessen letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Der Nachweis kann durch das EU-Covid-Impfzertifikat (digital oder analog) oder den Impfpass (gelb) erfolgen. Gäste müssen geimpft sein mit den vier in der EU zugelassenen Impfstoffen ("Comirnaty" von BioNTech/Pfizer, "Spikevax" von Moderna, "Vaxzevria" von AstraZeneca und "Janssen" von Johnson&Johnson).
- Ab Montag, 27. Dezember, gelten nicht geimpfte oder genesene Kinde und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren aufgrund der Ferien nicht mehr als getestete Personen. Sie müssen beim Besuch des Weihnachtsmarktes über einen Einzeltestnachweis verfügen. Mit diesem Nachweis werden sie immunisierten Personen (2G) gleichgestellt.
- Als getestete Personen gilt, wer über ein negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügt.
- - Genesene müssen sich mit einem Genesungszertifikat ausweisen, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
- - Impfzertifikate oder Genesenennachweise werden sowohl aus EU-Ländern wie aus Nicht-EU-Ländern akzeptiert. Das Zertifikat muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst sein. Es kann in gedruckter oder digitaler Form vorgelegt werden.
- - Der Immunisierungsnachweis ist nur in Kombination mit einem amtlichen Ausweispapier gültig.
Ausnahmen
- - Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind bis 26. Dezember unabhängig von ihrer Herkunft von der 2G-Regel ausgenommen. Für Personen ab 16 Jahren gilt die 2G-Regel.
- Kinder bis zum Schuleintritt gelten unabhängig von ihrer Herkunft als getestete Personen.
- - Eine Ausnahme der 2G-Regel gilt für Erwachsene, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen über einen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
Für Details siehe § 2 Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen
Bändchen
Wer nachweislich geimpft oder genesen ist oder unter die Ausnahmen fällt (siehe oben), bekommt ein 2G-Bändchen.
Die 2G-Bändchen werden von den Händler*innen vor Ort an den Hütten, von unseren 2G-Scouts und dem Ordnungs- und Sicherheitsdienst auf den Märkten ausgegeben. Am eingezäunten Marktplatz am Rathaus findet die Ausgabe durch den von uns beauftragten privaten Ordnungs- und Sicherheitsdienst an der Einlass-/Auslasskontrolle statt.
Zusätzlich zu den von uns eingesetzten Weihnachtsmarkt-Bändchen werden zwei weitere 2G-Bändchen von Seiten des Einzelhandels an die Kundschaft herausgegeben, die genau wie unsere Bändchen als 2G-Nachweis anerkannt werden.
Es handelt sich um das Bändchen der Düsseldorf Arcaden in der Farbe Weiß mit dem Aufdruck „DÜSSELDORF ARCADEN“ sowie das Bändchen des Düsseldorfer Handels in der Farbe Orange mit dem Aufdruck „Forum Stadtmarketing: Safe in Düsseldorf“.
Die oben genannten 2G-Bändchen haben auch an allen Ständen auf dem Düsseldorfer Weihnachtsmarkt Gültigkeit und werden als Nachweis des 2G-Status anerkannt.
Auch wenn Sie eines der drei anerkannten Bändchen tragen, sind die Händler*innen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, Sie weiterhin stichprobenartig zu kontrollieren.
Masken
Es gibt in der Düsseldorfer Innenstadt keine Maskenpflicht.
Wir empfehlen allen Besucher*innen, eine medizinische Maske zu tragen.
Pandemiegerechtes Verhalten
Wer sich krank fühlt, soll den Besuch verschieben. Mit Covid-19 assoziierte Symptome sind zum Beispiel Fieber, Husten, Schnupfen, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns sowie unter anderem Halsschmerzen, Atemnot, Hautausschlag, Kopf- und Gliederschmerzen oder Übelkeit und Bauchschmerzen.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes (Abstandhalten, Husten- und Niesetikette, Händehygiene).
An gastronomischen Ständen gibt es die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.